7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wiesen im Parallelverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Wiesen“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch. Auslegung vom 22.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024

7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wiesen im Parallelverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Wiesen“

Anschreiben

Der Gemeinderat Wiesen hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 den Beschluss zur Billigung des Entwurfes und den Beschluss zur Auslegung der 7. Flächennutzungs-planänderung gefasst, sodass nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt wird.

Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus der Übersichtskarte (nicht maßstäblich) ersichtlich.

Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesent-liche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Zeit vom

22.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024

im Internet veröffentlicht.
Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen Unter-lagen sind ab dem 22.04.2024 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Wiesen unter https://www.gemeinde-wiesen.de/startseite eingestellt und sind ergänzend über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ unter https://www.bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Ebenfalls werden die Unterlagen auf der Internetseite der Planungsgruppe Egel
http://www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ veröf-fentlicht.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Dienstgebäude der Verwal-tungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Ebene 4, Foyer Bauamt (Altbau) und im Rathaus der Gemeinde Wiesen, Dr-Frank-Straße 2, 63831 Wiesen während der allgemeinen Dienststunden einzusehen, und sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu informieren.
Anregungen können zu Protokoll gegeben und/oder in Schriftform eingereicht wer-den.

Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sollen die im Geltungsbereich gele-genen Grundstücke als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freiflächenpho-tovoltaikanlage dargestellt werden.

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

– Umweltbericht nach § 2a BauGB mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Land-schaft sowie Kultur- und Sachgütern.
– Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain (Schreiben vom 22.05.2023),
– Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbe-hörde (Schreiben vom 22.05.2023),
– Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (Schreiben vom 22.05.2023)
– Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Immissionsschutz-behörde (Schreiben vom 09.06.2023)
– Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg (Schreiben vom 12.06.2023)
– Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kahl-stadt (Schreiben vom 12.06.2023)
– Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Naturschutzbehör-de (Schreiben vom 15.06.2023)

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der bauli-chen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft und in der Begründung zur Flächennutzungsplanände-rung mit dem Umweltbericht erläutert.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
– Es werden in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft,
– Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,
– Hinweise in der Stellungnahme des Landratsamt Aschaffenburg, Untere Im-missionsschutzbehörde.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
– Es werden in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen und Tiere,
– Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich und Aus-gleichsflächen in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung,
– Aussagen zur Eingriffs- und Ausgleichsregelung,
– Aussagen zum Landschaftsschutz,
– Finden sich in den Artenschutzrechtlichen Gutachten zum Bebauungsplan,
– Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,
– Hinweise in der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Lan-desplanungsbehörde,
– Hinweise in der Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Na-turschutzbehörde.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
– Es werden in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flächennutzung, Grund-wasser, Oberflächenwasser sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaß-nahmen,
– Hinweise in der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Lan-desplanungsbehörde,
– Hinweise in der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg,
– Hinweise in der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kahlstadt.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
– Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung,
– Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
– Es werden in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderun-gen,
– Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,
– Hinweise in der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Lan-desplanungsbehörde.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
– Es werden in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern,
– Hinweise in der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmal-pflege.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls mit veröf-fentlicht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Wiesen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Recht-mäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte gel-tend machen können.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden.

Downloads

1.0-Anschreiben-TÖB -7. FNP-Änderung Wiesen PDF-Dokument herunterladen
1.1-Umweltbezogene Stellungnahmen Frühzeitiges Verfahren Wiesen PDF-Dokument herunterladen
2.0-Planteil 7. FNP-Änderung Gemeinde Wiesen PDF-Dokument herunterladen
3.0-Begründung 7. FNP - Änderung Wiesen mit Anlage PDF-Dokument herunterladen