Der Gemeindevorstand der Gemeinde Flörsbachtal hat in seiner Sitzung vom 12.09.2024 den Beschluss zur Auslegung der o. g. Flächennutzungsplanänderung (FNP) beschlossen, sodass nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB erfolgt.
Die räumlichen Geltungsbereiche der Flächennutzungsplanänderung sind in der Übersichtskarte (nicht maßstäblich) ersichtlich.
Behördenbeteiligung vom 30.09.2024 bis einschließlich 01.11.2024
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom
02.10.2024 bis einschließlich 31.11.2024
im Rathaus der Gemeinde Flörsbachtal, OT Lohrhaupten, Hauptstraße 60, 63639 Flörsbachtal, während der allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausgelegt.
Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Gemeindeverwaltung Flörsbach-tal sind:
montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr
und dienstags von 15.00 – 18.30 Uhr
Es besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen nach vorheriger telefonischer Termin-absprache unter der Telefonnummer 06057/90010 einzusehen.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden.
Durch die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung sollen 3 kleine Flächen neu (Wohnbaufläche, Gemeinbedarfsfläche und Verkehrsfläche) in den Ortsteilen Kemp-fenbrunn und Lohrhaupten und Mosborn neu dargestellt werden.
Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:
– in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 09.06.2023),
– in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 07.06.2023).
– Umweltbericht zur Planung als Teil der Begründung zum Bebauungsplan mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der bauli-chen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
– in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 21.08.2024),
– in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 21.08.2024).
– Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Sied-lungen, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Naherholung und Sicht-barkeit in der Landschaft,
– finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
– in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 21.08.2024),
– in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 21.08.2024).
– Es werden Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen und Tieren in der Begründung zum Bebauungsplan,
– Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope und Ausgleichsflächen in der Begründung zum Bebau-ungsplan,
– finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan,
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
– in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 21.08.2024),
– in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 21.08.2024).
– Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flä-chennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Eingriffs- und Ausgleichsre-gelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in der Begrün-dung zum Bebauungsplan,
– finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan,
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
– in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 21.08.2024),
– in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 21.08.2024).
– Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen in der Begründung zum Bebauungsplan,
– finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
– Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen in der Begründung zum Bebauungsplan,
– finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
– in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 21.08.2024).
– Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Bau-denkmälern in der Begründung zum Bebauungsplan,
– in der Begründung zum Bebauungsplan.
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Die Verfahrensunterlagen können ab dem 30.09.2024 unter https://www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ und dem zentralen Internetportal des Landes (https://bauleitplanung.hessen.de/) einge-sehen werden.
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden.
1.0-Anschreiben-TÖB -FNP-Änderung PDF-Dokument herunterladen |
1.1-Umweltbezogene Informationen zum 1. Verfahren PDF-Dokument herunterladen |
2.0-Planteil-FNP-Änderung PDF-Dokument herunterladen |
3.0-Begründung-FNP-Änderung PDF-Dokument herunterladen |