Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat am 26.02.2026 gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 5 HGO die Aufstellung des Bebauungsplans „Bornstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf der Übersichtskarte ersichtlich.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch einer städtebaulichen Ordnung als Wohnbaufläche gesichert werden.
Der Plan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Es wird hierbei gemäß § 13 BauGB, Abs. 2 Ziffer 1 von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht, es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter des § 1 (6) Nr. 7b BauGB.
Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom
04.03.2026 bis einschließlich 07.04.2026
im Internet veröffentlicht.
Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen können ab dem 04.03.2026 über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) erreicht werden.
Auf der Internetseite der Gemeinde Rodenbach https://www.rodenbach.de/Rodenbach/Aktuell-informiert/Aktuelles/ sowie auf der Internetseite der Planungsgruppe Egel / Bonewitz https://www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ können die Unterlagen eingesehen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit im Rathaus der Gemeinde Rodenbach, Buchbergstraße 2, 63517 Rodenbach, während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (unter der Telefonnummer 06184-599-78) die Unterlagen einzusehen. Jedermann hat das Recht, die ausgelegten Unterlagen einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft erhalten.
Die allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Rodenbach sind:
Montag bis Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 15:00 – 18:30 Uhr
Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen in Schriftform bevorzugt per E-Mail an bauamt@rodenbach.de oder beteiligung@plan-bonewitz.de eingereicht werden, sowie zu Protokoll gegeben werden.
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Bonewitz in Büdingen übertragen ist.
Mit Abgabe Ihrer Stellungnahme willigen Sie ein, dass personenbezogene Daten – insbesondere, Name, Anschrift und Telefonnummer – erhoben und ausschließlich zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens verarbeitet werden. Sie willigen ebenso ein, dass die Gemeinde sowie das beauftragte Planungsbüro Ihnen Informatio-nen zum Verfahren postalisch oder per E-Mail zusenden dürfen. Gemäß Art. 15 und 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Eingegangene Stellungnahmen werden im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in öffentlichen Sitzungen anonymisiert behandelt und zu Dokumentationszwecken dauerhaft gespeichert.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden.
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1.0-Anschreiben-TÖBs-Bornstraße PDF-Dokument herunterladen |
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2.0-BBpl-Planurkunde-Bornstraße PDF-Dokument herunterladen |
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3.0-BBpl.-Begründung-Bornstraße PDF-Dokument herunterladen |