Bebauungsplan „Feldstraße 9“ der Gemeinde Schöneck – Ortsteil Kilianstädten, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch. Auslegung vom 02.09.2024 bis einschließlich 02.10.2024.

Bebauungsplan „Feldstraße 9“ der Gemeinde Schöneck – Ortsteil Kilianstädten,  im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

Anschreiben

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneck hat in ihrer Sitzung am 11.05.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Feldstraße 9“ gefasst. Die Beteiligung der Öf-fentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wird hiermit durchgeführt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf der Übersichtskarte
ersichtlich.

Die Unterlagen liegen in der Zeit
vom 02.09. bis einschließlich 02.10.2024
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können die Planunterlagen während den allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus der Gemeinde Schöneck, Herrnhofstraße 7, Zimmer 15, eingesehen werden. Während des o. g. Zeitraumes können Anregungen zu Protokoll gegeben oder in Schriftform eingereicht werden.
Die allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
Montag 8.00 bis 12.00
Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll eine kleine Wohnbaufläche in der Mitte des Ortsteils Kilianstädten ausgewiesen werden.

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen in der Begründung vor:
• Umweltbericht zur Planung als Teil der Begründung mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Bo-den und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft und in der Begründung zum Bebauungsplan erläutert.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Lage zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft und finden sich in der Begründung zur Auslegung,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
• Es werden Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen und Tieren, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störwirkung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Artenschutz sowie Aussagen bzw. Hinweise zu: Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope finden sich in der Begründung zur Auslegung.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Zuwegung, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und finden sich in der Begründung zur Auslegung.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen und finden sich in der Begründung zur Auslegung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
• Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen und finden sich in der Begründung zur Auslegung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern und finden sich in der Begründung zur Auslegung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in
Langenselbold übertragen ist.

Die Verfahrensunterlagen können ab dem 02.09.2024 unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ und dem zentralen Internetportal des Landes (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden.

Downloads

1.0-Anschreiben-BBpl.-Feldstraße 9, Schöneck, OT Kilianstädten PDF-Dokument herunterladen
2.0-Planteil-BBpl.-Feldstraße 9, Schöneck, OT Kilianstädten PDF-Dokument herunterladen
3.0-Begründung-BBpl.-Feldstraße 9, Schöneck, OT Kilianstädten PDF-Dokument herunterladen
3.1-Anlage 1 - Verkehrsgutachten PDF-Dokument herunterladen
3.2-Anlage 2 - Bodengutachten PDF-Dokument herunterladen
4.0-Planteil-LP-BBpl.-Feldstraße 9, Schöneck, OT Kilianstädten PDF-Dokument herunterladen
5.0-Textteil-LP-BBpl.-Feldstraße 9, Schöneck, OT Kilianstädten PDF-Dokument herunterladen
5.1-Anlage 1-Faunistisches Kurzgutachten PDF-Dokument herunterladen