Der Magistrat der Stadt Erlensee hat in seiner Sitzung vom 27.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Neue Mitte V, 1. BA“ gefasst, sodass nunmehr die öffentliche Auslegung erfolgen kann.
Die Bezeichnung des Bebauungsplans lautet:
„Neue Mitte V, 1. BA“
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch einer städtebaulichen Neuordnung als „Fläche für den Gemeinbedarf“ zugeführt werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus der Übersichtskarte (nicht maßstäblich) ersichtlich.
Die Unterlagen liegen in der Zeit
vom 18.03.2024 bis einschließlich 22.04.2024
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Innerhalb der Auslegungsfrist können während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Erlensee, Zum Fliegerhorst 1229, Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden, und zwar
In Zimmer 22, 1 Obergeschoss
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung einer „Fläche für den Gemeinbedarf“ für den Umbau des Rathauses.
Diese Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Stadt Erlensee unter,
https://www.erlensee.de/aktuelles,bekanntmachungen.html – abgerufen werden.
Die Verfahrensunterlagen können ab dem 18.03.2024 unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ heruntergeladen werden.
Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft und in der Begründung zum Bebauungsplan erläutert.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden. Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden.
1.0-Anschreiben-Bebauungsplan Neue Mitte V, 1.BA PDF-Dokument herunterladen |
2.0-Planteil-Bebauungsplan Neue Mitte V, 1.BA PDF-Dokument herunterladen |
3.0-Begründung-Bebauungsplan Neue Mitte V, 1.BA PDF-Dokument herunterladen |