Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Wiesen“ im Parallelverfahren zum 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wiesen

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch. Auslegung vom 22.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Wiesen“ im  Parallelverfahren zum 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde  Wiesen

Anschreiben

Der Gemeinderat Wiesen hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 den Beschluss zur Billigung des Entwurfes und den Beschluss zur Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Wiesen“ gefasst, sodass nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt wird.

Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aus der Übersichtskarte (nicht maßstäblich) ersichtlich.

Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesent-liche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom

22.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024

im Internet veröffentlicht.
Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen Unter-lagen sind ab dem 22.04.2024 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Wiesen unter https://www.gemeinde-wiesen.de/startseite eingestellt und sind ergänzend über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ unter https://www.bauleitplanung.bayern.de einsehbar. Ebenfalls werden die Unterlagen auf der Internetseite der Planungsgruppe Egel
http://www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ veröf-fentlicht.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Dienstgebäude der Verwal-tungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Ebene 4, Foyer Bauamt (Altbau) und im Rathaus der Gemeinde Wiesen, Dr-Frank-Straße 2, 63831 Wiesen während der allgemeinen Dienststunden einzusehen, und sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu informieren.
Anregungen können zu Protokoll gegeben und/oder in Schriftform eingereicht wer-den.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch ei-ner städtebaulichen Neuordnung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflä-chenphotovoltaikanlage zugeführt werden.

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

– Umweltbericht nach § 2a BauGB mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Land-schaft sowie Kultur- und Sachgütern.
– Bestandsplan zum Bebauungsplan
– Faunistisches Gutachten und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungs-plan
– Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain (Schreiben vom 22.05.2023),
– Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbe-hörde (Schreiben vom 22.05.2023),
– Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (Schreiben vom 22.05.2023)
– Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Immissionsschutz-behörde (Schreiben vom 09.06.2023)
– Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg (Schreiben vom 12.06.2023)
– Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kahl-stadt (Schreiben vom 12.06.2023)
– Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Naturschutzbehör-de (Schreiben vom 15.06.2023)

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der bauli-chen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft und in der Begründung zum Bebauungsplan sowie dem Umweltbericht und dem Artenschutzgutachten erläutert.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
– Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissi-onen, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft,
– Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,
– Hinweise in der Stellungnahme des Landratsamt Aschaffenburg, Untere Im-missionsschutzbehörde.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
– Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen zu Le-bensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen und Tiere,
– Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich und Aus-gleichsflächen in der Begründung zum Bebauungsplan,
– Aussagen zur Eingriffs- und Ausgleichsregelung,
– Aussagen zum Landschaftsschutz,
– Finden sich in den Artenschutzrechtlichen Gutachten zum Bebauungsplan,
– Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,
– Hinweise in der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Lan-desplanungsbehörde,
– Hinweise in der Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Na-turschutzbehörde.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
– Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflä-chenwasser sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen,
– Hinweise in der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Lan-desplanungsbehörde,
– Hinweise in der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg,
– Hinweise in der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kahlstadt.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
– Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen in der Begründung zum Bebauungsplan,
– Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
– Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen zu Be-trachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen,
– Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,
– Hinweise in der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Lan-desplanungsbehörde.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
– Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern,
– Hinweise in der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmal-pflege.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls mit veröf-fentlicht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Wiesen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Recht-mäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden.

Downloads

1.0-Anschreiben-TÖB -VEP PV-Anlage Wiesen PDF-Dokument herunterladen
1.1-Umweltbezogene Stellungnahmen Frühzeitiges Verfahren Wiesen PDF-Dokument herunterladen
2.0-Planteil-BBpl. Freiflächen-PV-Anlage Wiesen PDF-Dokument herunterladen
3.0-V+E-Plan Freiflächen-PV-Anlage Wiesen PDF-Dokument herunterladen
4.0-Begründung BBpl. Freiflächen-PV-Anlage Wiesen PDF-Dokument herunterladen
4.1-Anlage 1 Teil 1 PVA_Wiesen_Fauna PDF-Dokument herunterladen
4.2-Anlage 1 Teil 2 PVA_Wiesen_ASP PDF-Dokument herunterladen
5.0-Bestandsplan-BBpl. Freiflächen-PV-Anlage Wiesen PDF-Dokument herunterladen