Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach in der Stadt Erlensee und Stadt Bruchköbel hat in der Sitzung am 30.04.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „1. Änderung Flie-gerhorst 0.5“ gemäß § 2 (1) BauGB und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf der Übersichtskarte ersichtlich.
Die Unterlagen zum Vorentwurf werden in der Zeit vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025 im Internet veröffentlicht.
Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 1 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen können ab dem 17.11.2025 auf der Internetseite des Zweckverbandes www.gewerbepark-fliegerhorst.de oder der Planungsgruppe Egel / Bonewitz https://www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit im Interimsrathaus Fliegerhorst, Zimmer 22 / 1. OG, Zum Fliegerhorst 1229, 63526 Erlensee während der Servicezeiten des Amts sowie nach Vereinbarung die Unterlagen einzusehen. Jedermann hat das Recht, die ausgelegten Unterlagen einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft erhalten.
Die Servicezeiten des Amtes:
Montag 8:30 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 18:00 Uhr
Dienstag 8:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr
Freitag 8:30 – 12:00 Uhr
Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen in Schriftform bevorzugt per E-Mail an zweckverband@erlensee.de oder beteiligung@plan-bonewitz.de eingereicht werden, sowie zu Protokoll gegeben werden.
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Mit Abgabe Ihrer Stellungnahme willigen Sie ein, dass personenbezogene Daten – insbesondere, Name, Anschrift und Telefonnummer – erhoben und ausschließlich zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens verarbeitet werden. Sie willigen ebenso ein, dass der Zweckverband sowie das beauftragte Planungsbüro Ihnen Informationen zum Verfahren postalisch oder per E-Mail zusenden dürfen. Gemäß Art. 15 und 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Eingegangene Stellungnahmen werden im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in öffentlichen Sitzungen anonymisiert behandelt und zu Dokumentationszwecken dauerhaft gespeichert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Bonewitz in Büdingen übertragen ist.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden.
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1.0-Anschreiben TÖBs BBpl. 1. Änderung Fliegerhorst 0.5 PDF-Dokument herunterladen |
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2.0-Planteil-BBpl. 1.Änd. FH 0.5 PDF-Dokument herunterladen |
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3.0-Begründung-BBpl 1.Änd. FH 0.5 PDF-Dokument herunterladen |
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3.1-BBpl-Anlage-1.1-Altlastengutachten PDF-Dokument herunterladen |
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3.2-BBpl-Anlage-1.2 Folgemessung PDF-Dokument herunterladen |
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3.3-BBpl-Anlage-2-Verkehrsgutachten PDF-Dokument herunterladen |
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3.4-BBpl-Anlage-3-Lärmgutachten PDF-Dokument herunterladen |
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4.0-Planteil-LP-BBpl. 1.Änd. FH 0.5 PDF-Dokument herunterladen |
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5.0-Textteil-LP-BBpl. 1.Änd. FH 0.5 PDF-Dokument herunterladen |
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5.1-LP-Anlage-1 Artenschutzrechtliche Beurteilung PDF-Dokument herunterladen |