Grünordnungsplan

Der Grünordnungsplan wird als Fachplan zur Bearbeitung spezieller Inhalte dem Bebauungsplan zugeordnet. Er hat die Aufgabe, die in den Naturschutzgesetzen bzw. den Landschaftsplänen formulierten Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege für das Gemeindegebiet zu konkretisieren. Die Grünordnungsplanung kann in den Bebauungsplan integriert sein oder als eigenständiger Plan aufgestellt werden.


Beispiele aus der Praxis:


Grünordnungsplan zum Bebauungsplan „Im Brühl“

Auftraggeber: Gemeinde Egelsbach
Planungszeitraum: 2004-2005
Gesamtfläche: ca. 52 ha
Planungsleistungen: städtebaulicher Gestaltungsplan, Bebauungsplan, Grünordnungsplan, Landschaftsplan, Gutachten zur Bauleitplanung, Freiraumplanung, Ausgleichsplanung


Grünordnungsplan zum Bebauungsplan „Gründauaue“

Auftraggeber: Stadt Langenselbold
Planungszeitraum: 2007-2008
Gesamtfläche: ca. 11,4 ha
Planungsleistungen: Abweichungsantrag vom Regionalplan, städtebaulicher Gestaltungsplan, Bebauungsplan, Grünordnungsplan, Landschaftsplan, Gutachten zur Bauleitplanung, Freiraumplanung, Ausgleichsplanung