Landschaftsplan

Als ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, speziell die Flächennutzungsplanung, wird der Landschaftsplan auf kommunaler Ebene rechtsverbindlich aufgestellt und fortgeschrieben. Seine Aufgabe ist es, die konkreten räumlichen und inhaltlichen Erfordernisse und die daraus abzuleitenden Maßnahmen für die Erreichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen. Damit gibt der Landschaftsplan einen Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung, die unbebaute Feldflur sowie die Wald- und Naturschutzflächen.


Beispiele aus der Praxis:


Landschaftsplan Gelnhausen

Auftraggeber: Stadt Gelnhausen
Planungszeitraum: 1999-2003
Gesamtfläche: ca. 4.500 ha
Planungsleistungen: Landschaftsplan


Themenkarte Biotopverbund


Landschaftsplan Linsengericht

Auftraggeber: Gemeinde Linsengericht
Planungszeitraum: 1998-2001
Gesamtfläche: ca. 3.000 ha
Planungsleistungen: Landschaftsplan